In unserer Ortsgruppe können Sie verschiedene Arten des Hundesports mit trainieren. Gerne können Sie zu unseren Übungsstunden einmal unverbindlich in unser Training kostenlos hineinschnuppern.
Unsere Übungsstunden sind:
Dienstags ab 18:00 Uhr
Donnerstags ab 18:00 Uhr und
Sonntags ab 10:00 Uhr
Sie können Ihren Hund zum Begleithund ausbilden, den Agilitysport betreiben, in den Schutzhundesport hineinschnuppern oder mit Ihrem Vierbeiner eine Fährtenhundeausildung angehen. Es stehen erfahrene Hundeausbilder zu Verfügung, die Ihnen in der Ausbildung weiterhelfen.
Wir sind zwar ein Schäferhundevereinb, bei uns sind aber alle Rassen (eingeschlossen spitzgedackelte Windhundschnautzer) herzlich willkommen.
Kommen Sie einfach mal vorbei - es lohnt sich.....
Hinweis zur Hundeausbildung:
Es wird seitens der OG Heiligenwald ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verwendung von so genannten Elektroreizgeräten jedweder Form und Beschaffenheit bei der Ausbildung von Hunden tierschutzwidrig und deshalb ausdrücklich verboten ist (s. Urteil BVerwG 3 C 14.05 v. 23.02.2006).
Die Bundesversammlung des SV hat über dieses gesetzliche Verbot der Anwendung funktionsfähiger Geräte hinaus zusätzlich beschlossen, dass auch einzelne Komponenten solcher Geräte ohne Ansehen der Funktionsfähigkeit (z. B. Attrappen) verboten sind. Selbstverständlich macht sich zunächst derjenige strafbar und haftbar, der ein Elektroreizgerät einsetzt.
Darüber hinaus macht sich auch die gesamte Vorstandschaft einer Ortsgruppe haftbar und strafbar, wenn sie die Verwendung solcher Geräte auf dem Übungsplatz nicht unterbindet, da sie verpflichtet ist, aktiv dafür zu sorgen, dass auf dem Übungsgelände keine Elektroreizgeräte benutzt werden.
Dies ergibt sich aus § 2 Abs. 3 Satzung der Ortsgruppen, wonach die Ortsgruppe ihre Aufgaben unter Beachtung der Tierschutzgesetze erfüllt.
Diese Verpflichtung fällt in den Zuständigkeitsbereich des Vorstandes nach § 18 Abs. 1 Satzung der Ortsgruppen, da diesem die Geschäftsführung der Ortsgruppe und damit die Erreichung, Durchsetzung und Verwirklichung der in § 2 Satzung der Ortsgruppen festgelegten Zwecke und Aufgaben obliegt.
Der Vorstand der OG Heiligenwald wird aktiv gegen den Einsatz rechtswidrig benutzter E-Geräte nach § 3 Nr. 11 Tierschutzgesetz vorgehen und den Einsatz unterbinden.
Über die Frage des Einsatzes eines Teletaktgerätes kann wegen des eindeutigen Wortlautes und des oben zitierten Urteiles des Bundesverwaltungsgerichtes auch nicht nur ansatzweise eine Streitigkeit bzw. Diskussion entstehen.